Mit Einführung der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) für Außenprüfungen ab dem 1.1.2002[1] wurden der Finanzverwaltung umfangreiche Rechte zum Zugriff auf steuerlich relevante Unterlagen, insbesondere der Buchhaltungsdaten eingeräumt. Der Datenzugriff erfolgte bisher überwiegend per Datenträgerüberlassung über physische Datenträger wie USB-Sticks, CDs/DVDs oder mittels tragbaren Festplatten. Mit fortschreitender Digitalisierung in den Unternehmen rücken nun auch sog. Cloud-Lösungen als Datenaustauschplattformen in den Vordergrund.
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