Die Beratung des Unternehmens im Zusammenhang mit Rating wird als wirtschaftlich zulässige Tätigkeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst. Dies gilt sowohl für die wirtschaftliche Beratung des Unternehmens im Hinblick auf ein zukünftiges Rating als auch für die Plausibilitätsbeurteilung im Rahmen von Abschlussprüfungen im Hinblick auf eine Kreditgewährung (Basel II). Prüfungshandlungen und die Erteilung entsprechender Bescheinigungen sind gedeckt. Vorsicht ist geboten bei der Stellung von Prognosen zur Entwicklung des Unternehmens oder zur Entwicklung hiermit im Zusammenhang stehender Marktverhältnisse, die über die Bewertung des zur Verfügung gestellten Zahlenmaterials nach üblichen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen hinausgehen.

Der Steuerberater setzt sich Haftungsansprüchen gegenüber dem Mandanten und der Bank (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) aus. Der Versicherungsumfang sollte mit der Versicherung sicherheitshalber vorab geklärt sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge