Die Kooperation zwischen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sinnvoll und erforderlich. Sie garantiert die schnelle und komplette Betreuung des Mandanten und vermindert für Steuerberater das Haftungsrisiko.
Jede Art von engerer Zusammenarbeit sollte dem jeweiligen Berufshaftpflichtversicherer der beiden Kooperationspartner angezeigt und um entsprechende Deckung gebeten werden. Bei einem Zusammenschluss von Steuerberatern mit Rechtsanwälten ist hinsichtlich der haftungsrechtlichen Folgen darauf zu achten, dass alle Beteiligten Haftpflichtversicherungen mit gleich hohen Versicherungssummen abschließen.
Seit 1.8.2022 gibt es aufgrund des "Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" umfassende (Neu-)Regelungen der berufsrechtlichen Vorschriften für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften. Ziel ist es, der Rechtsanwaltschaft, der Patentanwaltschaft und den Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren.
Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft mit einem Beamten auf Lebenszeit als Mitglied des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans ist nicht erlaubt.
S. auch Beitrag "Rechtsberatung durch den Steuerberater".
Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden.