Rz. 65

[Autor/Stand] Bei Kurzumtriebsplantagen handelt es sich um Flächen, auf denen schnellwachsende und ausschlagfähige Gehölze angebaut werden. In der Regel handelt es sich dabei um Weiden, Pappeln und in selteneren Fällen um Robinen. Die entsprechenden Gehölze werden in der Regel als Energieträger genutzt und nach einer relativ kurzen Wachstumsphase zwischen zwei und fünf Jahren geerntet. Die Ernte erfolgt regelmäßig maschinell, wobei die Gehölze durch die eingesetzten Maschinen sofort gehäckselt werden.

 

Rz. 66

[Autor/Stand] Die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung "Kurzumtriebsplantage" bestimmt sich nach § 237 Abs. 6 BewG i.V.m. Anlage 31 zum BewG. In dieser Anlage werden allerdings keine gesonderten Bewertungsparameter für diese Nutzung aufgeführt. Stattdessen erfolgt ein Verweis auf die Anlage 27 zum BewG, in der die Bewertungsfaktoren für die landwirtschaftliche Nutzung dargestellt werden. Siehe dazu die Kommentierung zu § 237 BewG Rz. 25 bis 34.

 

Rz. 67– 69

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2022
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2022
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2022

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