Rz. 10

[Autor/Stand] § 227 BewG regelt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Bewertung zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten. Die Vorschrift ist erforderlich, um solche Werterhöhungen oder Wertminderungen auszuschließen, die lediglich aufgrund einer veränderten wirtschaftlichen Situation zu verzeichnen sind. Die Vorschrift ist als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips anzusehen.

 

Rz. 11

[Autor/Stand] Sie verhindert somit, dass z.B. im Rahmen einer durch eine Erweiterung des Wohnraumes erforderliche Wertfortschreibung, die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Erweiterung angesetzt und ggf. in einem Zuge auch die Grundstückspreise den gestiegenen Verkehrswerten angepasst werden. Das gilt allerdings auch für den Fall, dass sich die Verkehrswerte während des Hauptfeststellungszeitraumes verringern; auch dann sind die (höheren) Werte des Hauptfeststellungszeitpunktes anzusetzen.

 

Rz. 12

[Autor/Stand] Zu beachten ist, dass in einigen Bundesländern abweichende bzw. eigene Regelungen für die Feststellung von Grundsteuerwerten bestehen und § 227 BewG dann möglicherweise nicht unmittelbar, sondern nur hilfsweise anwendbar ist. Hierzu wird auf die Kommentierung zu den Landesgrundsteuergesetzen verwiesen.

 

Rz. 13– 14

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.05.2022
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.05.2022
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.05.2022
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.05.2022

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge