Rz. 52

[Autor/Stand] Die Wirkung eines Grundsteuermessbescheids ist nicht nur begrenzt auf den Steuerschuldner, sondern erstreckt sich auch auf den Rechtsnachfolger, auf den der Grundbesitz übergeht (§ 182 Abs. 2 AO; vgl. zur dinglichen Wirkung auch Rz. 36). Für diese Fälle regelt § 353 AO die Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers. § 353 AO hat folgenden Wortlaut:

§ 353 Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers

Wirkt ein Feststellungsbescheid, ein Grundsteuermessbescheid oder ein Zerlegungs- oder Zuteilungsbescheid über einen Grundsteuermessbetrag gegenüber dem Rechtsnachfolger, ohne dass er diesem bekannt gegeben worden ist (§ 182 Abs. 2, § 184 Abs. 1 Satz 4, §§ 185 und 190), so kann der Rechtsnachfolger nur innerhalb der für den Rechtsvorgänger maßgebenden Einspruchsfrist Einspruch einlegen.

 

Rz. 53

[Autor/Stand] Die Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers ist damit sehr beschränkt. Nur für den Fall, dass die Rechtsnachfolge nach der Bekanntgabe des Bescheids über den Grundsteuermessbetrag, aber vor Ablauf der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist ergeht, kann der Rechtsnachfolger gemäß § 353 AO selbst einen Einspruch einlegen. Hatte in diesem Fall noch der vorherige Steuerschuldner (Rechtsvorgänger) Einspruch eingelegt, ist der Rechtsnachfolger gemäß § 360 Abs. 3 AO zum Einspruchsverfahren hinzuzuziehen. Er kann dann dieselben Rechte geltend machen, wie der derjenige, der den Einspruch eingelegt hat (§ 360 Abs. 4 AO).

 

Rz. 54

[Autor/Stand] Größere Bedeutung hat die Regelung des § 353 AO für den in der Praxis sehr viel häufiger vorkommenden Fall, dass die Rechtsnachfolge erst nach Bestandskraft des Bescheids über den Grundsteuermessbetrag eintritt. In diesem Fall hat der Rechtsnachfolger keine neue eigene Rechtsbehelfsbefugnis. Vielmehr ist der Bescheid auch ihm gegenüber bestandskräftig.

 

Rz. 55– 57

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.09.2020
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.09.2020
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.09.2020
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.09.2020

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