Rz. 3

[Autor/Stand] Die Vorschrift legt eine wertabhängige Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grundsteuer fest, die zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 festzustellen und ab der Hauptveranlagung 1.1.2025 anzuwenden ist.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.04.2020

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