Rz. 1

[Autor/Stand] § 226 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232 bis 242 BewG. Zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der Grundsteuerreform wird zudem auf die Einführung zur Grundsteuer von Loose (s. Einf. GrStG) und die Abhandlung zum Verhältnis der Grundsteuer zum Verfassungsrecht von Drüen (s. VerfR GrStG) – beides in diesem Kommentar vor den Detailausführungen zum Grundsteuergesetz – verwiesen.

 

Rz. 2

[Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Frage, ob und inwieweit Feststellungen nachgeholt werden können, wenn die eigentliche Feststellungsfrist bereits abgelaufen ist, die Feststellung des Grundsteuerwertes aber gleichwohl noch Auswirkungen auf die Festsetzung von Grundsteuern haben kann, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

 

Rz. 3

[Autor/Stand] § 226 BewG entspricht vom Wortlaut her der Vorschrift des § 25 BewG. Die für die Feststellung von Einheitswerten geltenden Regeln können somit auch bei der Feststellung der Grundsteuerwerte übernommen werden. Soweit vom Bundesrecht abweichende Ländergesetze für die Festsetzung der Grundsteuerwerte und der Grundsteuer[6] maßgebend sind, kann § 226 BewG analog angewandt werden, sofern es keine abweichenden Regeln in diesen Gesetzen gibt.

 

Rz. 4

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.05.2022
[2] GrStRefG v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794 = BStBl. I 2020, 1319.
[3] BVerfG v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12, BVerfGE 148, 147.
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.05.2022
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.05.2022
[6] Die Bundesländer dürfen über Art. 72 Abs. 3 Nr. 7 i.V.m. Art. 125b Abs. 3 GG vom Bundesrecht abweichende Grundsteuerregelungen erlassen.
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.05.2022

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