I. Definition

 

Rz. 38

[Autor/Stand] Zur Definition der Brutto-Grundfläche vgl. die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 88.

 

Rz. 39

[Autor/Stand] Die Brutto-Grundfläche wird in Quadratmetern (m2) angegeben.

 

Rz. 40

[Autor/Stand] Der Begriff der Brutto-Grundfläche wird in der Anlage 24, Teil I zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 wie folgt definiert:

„Die Brutto-Grundfläche ist die Summe aus den Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02, Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 9, und aus deren konstruktiven Umschließungen. Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche (Summe aus Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche) sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z.B. Putz, Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Fuß-Sockelleisten, Schrammborde und Unterschneidungen sowie vorstehende Teile von Fenster- und Türbekleidungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z.B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege, Wartungsstege in abgehängten Decken.”

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

II. Abgrenzung der von der Brutto-Grundfläche erfassten Flächen

 

Rz. 41

[Autor/Stand] Die folgende Abbildung[2] erläutert die Bereiche eines Gebäudes, die in die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind.

 

Rz. 42

[Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:

 
Bereich Beschreibung Vgl. in der Abbildung Einbeziehung in die Ermittlung der BGF?
(1) überdeckter und allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich
  • Kellergeschoss (KG),
  • Erdgeschoss (EG),
  • 1. Obergeschoss (OG),
  • 2. OG,
  • ausgebautes DG.
Ja
(2) überdeckter, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich
  • Durchfahrt im EG,
  • überdachter Balkon im 1. OG,
  • überdachte Loggia im 1. OG,
  • überdachter Teil der Terrasse im 2. OG.
Ja
(3) nicht überdeckter Bereich bzw. nicht lotrecht überdeckter Bereich
  • nicht überdachte Terrasse im 2. OG,
  • nicht lotrecht überdeckter Balkon im 2. OG.
Nein
 

Rz. 43

[Autor/Stand] In die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind nur die Bereiche 1 und 2. Hintergrund ist, dass die Regelherstellungskosten (s. Rz. 9 ff.) ebenfalls nur die Brutto-Grundfläche der Bereiche 1 und 2 berücksichtigen. Der Bereich 3 ist regelmäßig kostenanteilsmäßig unbedeutsam und wird daher nicht erfasst.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[2] Vgl. R B 190.6 ErbStR 2011.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

III. Ermittlung der Brutto-Grundfläche

 

Rz. 44

[Autor/Stand] Die zur Berechnung des Gebäuderegelherstellungswerts[2] erforderliche Brutto-Grundfläche eines Gebäudes wird aus den Brutto-Grundflächen der einzelnen nutzbaren Grundrissebenen ermittelt. Dabei werden die Grundflächen von waagerechten Flächen aus ihren tatsächlichen Maßen und Grundflächen von schräg liegenden Flächen (z.B. Tribünen, Zuschauerräumen, Treppen und Rampen) aus ihrer vertikalen Projektion ermittelt.

 

Rz. 44.1

[Autor/Stand] Zur überschlägigen Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei einem Gebäude, bei dem alle Ebenen (z.B. Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss) in etwa gleich groß sind, vgl. die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 96.

 

Rz. 45

[Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche werden die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung (z.B. Putz oder Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen) in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten angesetzt.

 

Rz. 46

[Autor/Stand] Die Brutto-Grundflächen des Bereiches 2 der vorstehenden Abbildung (vgl. Abbildung Rz. 41) sind an Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind (überdachter Balkon und überdachte Loggia im 1. OG sowie teils überdachte Terrasse im 2. OG), bis zur vertikalen Projektion ihrer Überdeckung zu ermitteln. Brutto-Grundflächen von Bauteilen (Konstruktions-Grundflächen), die zwischen den Bereichen 1 und 2 (vgl. Abbildung Rz. 41) liegen, sind dem Bereich 1 zuzuordnen. In die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind auch nicht ausgebaute, aber nutzbare Dachräume (nicht in der Abbildung Rz. 41 enthalten).

 

Rz. 46.1

[Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundflache ist hinsichtlich der Berücksichtigung von Balkonen zu beachten, dass waagerecht überdachte Balkone für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 der Brutto-Grundfläche (Bereich b) zugeordnet werden.[7] Diese Zuordnung ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 entfallen (vgl. dazu die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 99 f.).

 

Rz. 47

[Autor/Stand] In die Ermittlung der Brutto-Grundfläche fließen die Flächen nicht mit ein, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen u...

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