Rz. 605

[Autor/Stand] Der Jahresertrag ist wie bei der Dividendenberechnung mit dem Nennkapital der Gesellschaft zu vergleichen. Die Formel zur Errechnung des für je 100 EUR des Nennkapitals geltenden Ertragshundertsatzes (E) lautet deshalb:

 

Beispiel (H 99 Abs. 4 zu R 99 Abs. 4 ErbStR)

 
Betriebsergebnis  
des dritten Jahres vor dem Stichtag 9 000 EUR × 1 = 9 000 EUR
des zweiten Jahres vor dem Stichtag 12 000 EUR × 2 = 24 000 EUR
des letzten Jahres vor dem Stichtag 10 000 EUR × 3 = 30 000 EUR
Summe 63 000 EUR
Durchschnittsertrag (63 000 EUR : 6)  
= Jahresertrag 10 500 EUR
Nennkapital 100 000 EUR

 

Rz. 606– 609

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017

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