Rz. 731

[Autor/Stand] Bei der Bewertung der Anteile an einer aus einer Betriebsaufspaltung hervorgegangenen Betriebsgesellschaft dürfen die Ertragsaussichten nicht unberücksichtigt bleiben. Auch ein Abschlag wegen fehlender eigener Betriebsgrundlagen kommt nicht in Betracht.[2]

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[2] BFH v. 12.3.1980 – II 28/77, BStBl. II 1980, 405, zur Gesellschaftsteuer ergangen.

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