Rz. 53

[Autor/Stand] Pelztiere gehören nach § 169 Abs. 4 BewG nur dann zum landwirtschaftlichen Betrieb, wenn die erforderlichen Futtermittel überwiegend von den vom Inhaber des Betriebes landwirtschaftlich genutzten Flächen gewonnen werden. Diese Voraussetzung ist bei Pelztieren regelmäßig nicht gegeben.

 

Rz. 54

[Autor/Stand] Nerze[3], Iltisse und Füchse scheiden daher grundsätzlich aus einer landwirtschaftlichen Nutzung aus, da ihre Futtergrundlage in Fleisch besteht, das auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht gewonnen werden kann. Das gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe, die über eine Hofschlachtung verfügen. Auch diese können die erforderlichen Futtermittel nicht selbst gewinnen.[4]

 

Rz. 55

[Autor/Stand] Andere Pelztiere wie Nutria, Chinchilla und Waschbär dürften im Regelfall ebenfalls nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen sein. Allerdings ist es bei diesen Tierarten zumindest denkbar, dass die zur Haltung erforderlichen Futtermittel auf den landwirtschaftlichen Flächen gewonnen werden können, da es sich hierbei um Allesfresser handelt. Hier wird es unter Umständen auf die genaue Beurteilung des Einzelfalles ankommen. Das gleiche gilt auch für Kaninchen (s. aber Rz. 15) und Karakulschafe.

 

Rz. 56– 58

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2024

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