Rz. 363
[Autor/Stand] Der Substanzwert ist auch bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen als Mindestwert anzusetzen. Die Bewertung von einzelnen Wirtschaftsgütern war bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen bereits bei Bewertungsstichtagen vor dem 1.1.2009 erforderlich.
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