Rz. 86

[Autor/Stand] Ein komplexes Beispiel zur Berechnung des Werts von Betriebswohnungen und Wohnteilen befand sich in den Hinweisen zu R 157 ErbStR 2003. In den jetzt gültigen ErbStR ist kein entsprechendes Beispiel mehr vorhanden. Das Berechnungsschema aus den ErbStR 2003 wird daher nachstehend dargestellt, wobei zu beachten ist, dass nach jetziger Rechtslage die aktuellen Werte für den Grund und Boden anzusetzen wären:

Bewertung einer Betriebswohnung und eines Wohnteils in einem Erbfall im Jahre 2003.

 
1. Betriebswohnung:  
Baujahr 1993, Wohnfläche 100 m[2], Fläche 400 m[2] × Bodenrichtwert zum 1.1.1996 umgerechnet auf 250 EUR/m[2] 100 000 EUR
Mindestwert 80 v.H. 80 000 EUR
Übliche Miete 7 000 EUR × Vervielfältiger 12,5 87 500 EUR
Alterswertminderung 5 v.H. – 4 375 EUR
Zwischensumme 83 125 EUR
Zuschlag nach § 146 Abs. 5 BewG (20 v.H.) + 16 625 EUR
Zwischenwert 99 750 EUR
Ermäßigung nach § 146 Abs. 3 BewG (15 v.H.) – 14 963 EUR
Wert der Betriebswohnung 84 787 EUR
 
2. Wohnung des Betriebsinhabers  
Baujahr 1900, Wohnfläche 120 m[2]; Fläche 1 200 m[2] × Bodenrichtwert zum 1.1.1996 umgerechnet auf 250 EUR/m[2] 300 000 EUR
   
Bebaute Fläche (171 m[2] × 5 =) 855 m[2] × 250 EUR 213 750 EUR
Mindestwert 80 v.H. 171 000 EUR
   
Übliche Miete 7 500 EUR × Vervielfältiger 12,5 93 750 EUR
Alterswertminderung 25 v.H. – 23 438 EUR
Zwischensumme 70 312 EUR
Zuschlag nach § 146 Abs. 5 BewG (20 v.H.) + 14 062 EUR
Vorläufiger Grundstückswert 84 374 EUR
   
Mindestwert 171 000 EUR
Ermäßigung nach § 146 Abs. 3 BewG (15 v.H.) – 25 650 EUR
Wert des Wohnteils 145 350 EUR
 

Rz. 87– 89

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.07.2015
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.07.2015

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