Rz. 51
[Autor/Stand] Die dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 BewG[2] enthält die Vergleichszahlen der Hauptbewertungsstützpunkte für die gärtnerische Nutzung. In der Anlage 2 zu dieser Verordnung sind die Vergleichszahlen für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau[3] enthalten, die als Gartenbauvergleichszahlen (GVZ) bezeichnet werden. Die Anlage 3 enthält für den Nutzungsteil Obstbau[4] die Obstbauvergleichszahlen (OVZ) und die Anlage 4 für den Nutzungsteil Baumschulen[5] die Baumschulvergleichszahlen (BVZ).
Rz. 52
[Autor/Stand] Im Übrigen besteht auch in dieser Verordnung die gleiche Ordnungsfolge nach Ländern, Oberfinanzdirektionen und Finanzamtsbezirken wie bei den beiden anderen Verordnungen. Die Vergleichszahlen beziehen sich je auf Ar.
Rz. 53
[Autor/Stand] Die höchste Gartenbauvergleichszahl mit 1047 hat der Hauptbewertungsstützpunkt in Essen-Haarzopf[8] für den Blumen- und Zierpflanzenbau; die niedrigste mit 54 ist für den Stützpunkt in Saarlouis-Lisdorf[9] festgesetzt. Beim Nutzungsteil Obstbau liegt die höchste Obstbauvergleichszahl bei 106 in der Gemeinde Ramelshoven[10] und die niedrigste mit 25 in der Gemeinde Reinstetten-Sommershausen[11]. Beim Nutzungsteil Baumschulen beträgt die höchste Baumschulenvergleichszahl in der Gemeinde Heßloch[12] 202 und die niedrigste Vergleichszahl in der Gemeinde Beuren[13] 22. In den Bemerkungen zu den Anlagen 2 und 4 werden jeweils Besonderheiten und Ausschlüsse angegeben.
Rz. 54– 56
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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