Rz. 6
[Autor/Stand] Nach § 13d Abs. 1 ErbStG werden Grundstücke i.S.d. § 13d Abs. 3 ErbStG mit 90 % ihres Wertes angesetzt. Die Steuerbefreiung besteht somit aus einem Bewertungsabschlag von 10 %.[2] Sie kommt bei mehreren Erwerbern jedem Erwerber hinsichtlich seines Grundstückteils zugute.
Beispiel (keine Teilung des Nachlasses)
Die Kinder K1 und K2 sind Erben zu je [1]/2. Der Nachlass besteht aus einem ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 2.000.000 EUR.
BMG für § 13d Abs. 1 | Summe | K1 | K2 | |
---|---|---|---|---|
Grundstück | 2.000.000 | 1.000.000 | 1.000.000 | |
Gesamter Vermögensanfall | 2.000.000 | 1.000.000 | 1.000.000 | |
./. Nachlassverbindlichkeiten | ||||
Bestattungskosten, § 13 Abs. 5c Nr. 3 ErbStG | 10.300 | 5.150 | 5.150 | |
Bereicherung | 1.989.700 | 994.850 | 994.850 | |
./. Steuerbefreiungen | ||||
1. Freibetrag nach § 13d ErbStG | ||||
Steuerwert des Anteils K1 am Grundstück | 1.000.000 | |||
Davon steuerfrei 10 % | 100.000 | 100.000 | ||
Steuerwert des Anteils K2 am Grundstück | 1.000.000 | |||
Davon steuerfrei 10 % | 100.000 | 100.000 | ||
2. Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG | 800.000 | 400.000 | 400.000 | |
Steuerpflichtiger Erwerb | 989.700 | 494.850 | 494.850 |
Rz. 7
[Autor/Stand] Die Begünstigung unterliegt (anders als nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 und Nr. 4c Satz 5, § 13a Abs. 6 und § 19a Abs. 5 ErbStG) keinen Behaltensfristen.[4] Überträgt der Erwerber das begünstigte Grundstück auf Grund eines eigenen Entschlusses auf einen weiteren Erwerber, kommt die Begünstigung erneut in Betracht.[5]
Beispiel
Großvater G vererbt seiner Tochter T eine vermietete Wohnung, die diese ihrem Sohn (dem Enkel des G) kurz darauf weiterschenkt. Die Begünstigung des § 13d ErbStG ist auf beide Erwerbe anzuwenden.
Rz. 8
[Autor/Stand] Neben der Begünstigung durch den Abschlag von 10 % besteht die Möglichkeit der Stundung nach § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG (vgl. die Kommentierung zu § 28 ErbStG Rz. 361 ff.), wenn der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Vermögens aufbringen könnte.
Rz. 9
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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