Rz. 82

[Autor/Stand] Wird die maßgebliche Punktezahl (11–15 Punkte = überwiegende Modernisierung bzw. mehr als 15 Punkte = umfassende Modernisierung) aufgrund verschiedener Modernisierungen in den letzten zehn Jahren vor dem Bewertungsstichtag erreicht, ergibt sich die Anzahl der Jahre, um die sich das ursprüngliche Baujahr verschiebt, aus den nachfolgenden Tabellen 2 bis 6.[2] Das Gebäude erhält nach der Verschiebung ein fiktives (späteres) Baujahr. Die jeweils anzuwendende Tabelle richtet sich nach der üblichen wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes (vgl. Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015). So gilt z.B. die Tabelle 2 für alle Gebäude mit einer wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 von 80 Jahren. Eine Interpolation kommt bei Anwendung der Tabellen nicht in Betracht[3].

 

Rz. 83

[Autor/Stand] Tabelle 2 – Übliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren

 
  Modernisierungsgrad
11–15 Punkte > 15 Punkte
Gebäudealter Verschiebung Baujahr
≥ 80 Jahre 32 40
ab 70 Jahre 23 31
ab 60 Jahre 15 22
ab 50 Jahre 9 15
ab 40 Jahre 3 8
ab 30 Jahre 0 3
 

Rz. 83.1

[Autor/Stand] Tabelle 3 – Übliche Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren

 
  Modernisierungsgrad
  11–15 Punkte > 15 Punkte
Gebäudealter Verschiebung Baujahr
≥ 70 Jahre 28 35
ab 60 Jahre 19 26
ab 50 Jahre 12 17
ab 40 Jahre 5 10
ab 30 Jahre 1 4
 

Rz. 84

[Autor/Stand] Tabelle 4 – Übliche Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren

 
  Modernisierungsgrad
  11–15 Punkte > 15 Punkte
Gebäudealter Verschiebung Baujahr
≥ 60 Jahre 24 30
ab 50 Jahre 15 21
ab 40 Jahre 8 13
ab 30 Jahre 2 6
 

Rz. 85

[Autor/Stand] Tabelle 5 – Übliche Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren

 
  Modernisierungsgrad
  11–15 Punkte > 15 Punkte
Gebäudealter Verschiebung Baujahr
≥ 50 Jahre 20 25
ab 40 Jahre 12 16
ab 30 Jahre 5 9
ab 20 Jahre 0 3
 

Rz. 86

[Autor/Stand] Tabelle 6 – Übliche Gesamtnutzungsdauer von 40 Jahren

 
  Modernisierungsgrad
  11–15 Punkte > 15 Punkte
Gebäudealter Verschiebung Baujahr
≥ 40 Jahre 16 20
ab 30 Jahre 8 11
ab 20 Jahre 2 4
 

Rz. 87

 

Beispiel:

Ein Zweifamilienhaus (Bezugsfertigkeit 1968) ist auf den 6.3.2015 zu bewerten. Es wurden folgende Modernisierungen durchgeführt:

 
Modernisierungselement Jahr der Durchführung Zu berücksichtigen Punkte
Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung 2002

Nein

(außerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Bewertungsstichtag)
Modernisierung der Fenster 2008 Ja 2
Modernisierung der Heizungsanlage 2010 Ja 2
Wärmedämmung der Außenwände 2008 Ja 2
Modernisierung von Bädern 2014 Ja 2
Modernisierung des Innenausbaus, z.B. Decken und Fußböden 2012 Ja 3
Summe 11

Die in den letzten zehn Jahren vor dem Bewertungsstichtag durchgeführten Modernisierungen ergeben nach dem Punktesystem der Tabelle 1 eine überwiegende Modernisierung (11 Punkte). Das Zweifamilienhaus gilt damit als durchgreifend modernisiert.

Am Bewertungsstichtag ist das Zweifamilienhaus 47 Jahre alt. Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 beträgt 80 Jahre. Aufgrund der überwiegenden Modernisierung verschiebt sich das Baujahr unter Anwendung der obigen Tabelle 2 um drei Jahre (s. Rz. 83). Für Zwecke der Alterswertminderung ist daher von dem fiktiv späteren Baujahr 1971 (1968 + 3 Jahre) auszugehen, so dass sich bei einem Alter von 44 Jahren eine Alterswertminderung von 55 % ergibt (44 von 80 Jahren). Ohne die Verschiebung des Baujahrs hätte die Alterswertminderung 58,75 % betragen (47 von 80 Jahren).

Im vorliegenden Beispielsfall führt die Verschiebung des Baujahrs auch zur Anwendung einer anderen (höheren) Baujahrsgruppe bei den Regelherstellungskosten 2010 nach Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011 bzw. i.d.F. bis 31.12.2015 (s. dazu Rz. 17 ff. sowie Rz. 88 ff.).

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[2] R B 190.7 Abs. 3 ErbStR 2011.
[3] Vgl. R B 190.7 Abs. 3 Satz 4 ErbStR 2011.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
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