Rz. 14

[Autor/Stand] H B 185.1 Abs. 3 ErbStH 2011[2] enthält das nachstehende Beispiel bezüglich der Berechnung der Bodenwertverzinsung bei einer selbstständig verwertbaren Teilfläche:

 

Beispiel

Für das Ertragswertobjekt auf dem Grundstück A ist lediglich die Teilfläche 1 für den zu erzielenden Ertrag notwendig. Die Teilfläche 2 ist selbstständig nutzbar. Eine sofortige Parzellierung der beiden Teilflächen ist nicht möglich, so dass das Grundstück A eine wirtschaftliche Einheit bildet. Bei der Berechnung des Betrags der Bodenwertverzinsung ist ausschließlich die Teilfläche 1 zu berücksichtigen. Bei der Bodenwertermittlung sind dagegen beide Teilflächen anzusetzen.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.09.2019
[2] Das Beispiel ist übernommen worden aus H 20 GV-Erlass v. 5.5.2009, BStBl. I 2009, 590. Vermutlich erfolgt eine Übernahme des Beispiels in H B 185.1 Abs. 3 ErbStH 2019.

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