Rz. 2
[Autor/Stand] § 129a ist lediglich auf die Bewertung von Vermögen in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet heranzuziehen. Die Vorschrift findet auf Mietwohngrundstück und die gemischt genutzten Grundstücke (§ 33 Abs. 1 RBewDV) Anwendung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen