Rz. 10

Üblicherweise werden in der privaten Krankenversicherung für die Berechnung der Prämie verschiedene Berechnungsfaktoren zugrundegelegt. Diese sind das Alter beim Eintritt, das Geschlecht und der Gesundheitszustand. Abgesehen von den Beschränkungen in der Prämienhöhe (vgl. Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e nach dem Alter, dürfen bei der Festsetzung der Prämie das Geschlecht und der Gesundheitszustand der Versicherten nicht kalkuliert werden. Diese Faktoren dürfen folglich nicht zu einer Erhöhung der Prämie führen. Entgegen den sonst in der privaten Versicherungswirtschaft üblichen Prämienkalkulationsprinzipien werden die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, auf Risikozuschläge zu verzichten.

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