Rz. 3

Einen ausdrücklichen Hinweis auf einen Satzungsbeschluss enthält die Vorschrift anders als § 144 nicht. Aus dem Prinzip der Selbstverwaltung folgt als funktionale Anforderung, dass ein Satzungsbeschluss erforderlich ist (vgl. auch Vahldiek, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 81 Rz. 6).

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