Rz. 13

Die Gruppenprophylaxe wird nicht allein durch die Krankenkassen finanziert, sie beteiligen sich lediglich an den Kosten. Die Landesarbeitsgemeinschaften bzw. die Arbeitsgemeinschaften/Arbeitskreise stellen für jedes Jahr einen Haushaltsplan auf, in den die finanziellen und personellen Beiträge aller Beteiligten – einschließlich der Länder, Städte und Kreise – einfließen. Beschlüsse über den Umfang des Prophylaxeprogramms und die Umlage der Kosten werden durch die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft bzw. der regionalen Arbeitsgemeinschaft/des Arbeitskreises gefasst, die die Gruppenprophylaxe durch finanzielle und/oder personelle Beiträge sicherstellen.

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