2.1.1 Gründung

 

Rz. 9

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom G-BA gegründet, der zugleich Träger des Instituts ist (Satz 1). Damit ist das Institut mittelbar an die gemeinsame Selbstverwaltung angebunden, da der G-BA von

  • der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
  • der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,
  • der Deutschen Krankenhausgesellschaft und
  • dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

gebildet wird.

2.1.2 Rechtsform

 

Rz. 10

Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgesehen. Damit ist der G-BA grundsätzlich frei, eine Rechtsform des privaten Rechts zu wählen. Eine öffentlich-rechtliche Organisationsform scheidet aus, weil es dafür an einer gesetzlichen Ermächtigung fehlt. Der Gesetzgeber gibt allerdings einer Stiftung des privaten Rechts den Vorzug (Satz 2; BT-Drs. 15/1525 S. 127).

 

Rz. 11

Der G-BA hat auf dieser Grundlage zum 1.6.2004 die rechtsfähige bürgerlich-rechtliche "Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" gegründet (Sitz: Berlin), die Trägerin des gleichnamigen Instituts ist (§ 1 Satzung der Stiftung).

 

Rz. 12

Organe der Stiftung sind

  • der G-BA für Beschlüsse zu Änderungen der Satzung und Aufhebung der Stiftung,
  • der Stiftungsrat und
  • der Vorstand.

2.1.3 Fachliche Unabhängigkeit

 

Rz. 13

Das Institut ist fachlich unabhängig und arbeitet frei von Interessen Dritter in alleiniger Verantwortung. Deswegen ist das Institut eine Einrichtung der Stiftung unter verantwortlicher wissenschaftlicher unabhängiger Leitung (§ 4 Abs. 2 Satzung der Stiftung).

 

Rz. 14

Der G-BA und das IQWiG arbeiten fachlich und personell unabhängig voneinander (§ 16 Abs. 3 Satz 1 Verfahrensordnung des G-BA).

 

Rz. 15

Fachliche Unabhängigkeit schließt zudem ein, dass die Beschäftigten vor ihrer Anstellung am Institut alle Beziehungen zu Interessenverbänden, Auftragsinstituten, insbesondere der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie, einschließlich Art und Höhe von Zuwendungen offenlegen (vgl. Rz. 34).

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