Rz. 7

Es müssen mindestens 3 Bewohner eine ambulante Wohngruppe bilden, wobei ab dem 4. Bewohner anteilsmäßig gezahlt wird. Jeder Bewohner muss über ein eigenes Zimmer verfügen, jedoch immer die Möglichkeit haben, gemeinschaftliche Räume zu nutzen.

 

Rz. 8

 
Hinweis

Da die Anspruchsfinanzierung von ambulant betreuten Wohngruppen sicherlich beinahe ausschließlich in einem Wohnumfeld zu erfüllen ist, in dem allgemeine Wohnungen zur Verfügung stehen, wird bei Gründung entscheidend sein, dass die Kriterien für barrierefreie Wohnungsbauten erfüllt sind. Die meisten Bewilligungen für solche Wohngruppen lehnen sich an die Kriterien der DIN 18040-2 Teil 2 für Wohnungen an, da sich diese Standards bereits bundesweit durchgesetzt haben und geeignet sind.

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