Rz. 5

Die Stellungnahmen sind angemessen zu berücksichtigen (Satz 1). Dabei berücksichtigt die gematik insbesondere die Anforderungen an elektronische Informationstechnologien, die die Interoperabilität sowie einen standardkonformen nationalen und internationalen Austausch von Daten und Informationen betreffen (Satz 2).

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