Rz. 4

Die Entwürfe der gematik (Abs. 1) werden auf vesta-gematik.de veröffentlicht (Abs. 2 Satz 1). Dazu wird der Hinweis gegeben, dass die Fachöffentlichkeit dort ihre Stellungnahmen abgeben kann (Abs. 2 Satz 2). Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf vesta-gematik.de veröffentlicht (Abs. 3). Veröffentlicht werden nur Stellungnahmen, die den Anforderungen nach der Geschäfts- und Verfahrensordnung des Interoperabilitätsverzeichnisses entsprechen:

  • Die Stellungnahmen sind in deutscher Sprache abzufassen und immer über den zur Verfügung gestellten passwortgeschützten Zugang zum Interoperabilitätsverzeichnis abzugeben.
  • Die Stellungnahmen müssen bei der gematik in der vorgegebenen Frist eingehen. Diese gibt die gematik zusammen mit der Veröffentlichung ihres Entscheidungsentwurfes bekannt.
  • Die Stellungnahmen dürfen keine sachfremden Einlassungen enthalten. Dazu zählen Einlassungen, die objektiv nicht mehr als eine Würdigung des Entscheidungsvorschlags der gematik vor dem Hintergrund einer Bewertung der Interoperabilität des gegenständlichen Standards, Profils oder Leitfadens zu beurteilen sind. Die gematik behält sich vor, Stellungnahmen um objektiv sachfremde Einlassungen zu kürzen.

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