2.1 Beteiligung der Fachöffentlichkeit (Abs. 1)

 

Rz. 3

Die gematik beteiligt die Fachöffentlichkeit mittels elektronischer Informationstechnologien. Dazu werden die Entwürfe von

im Internet veröffentlicht (www.vesta-gematik.de/standards). Dort kann auch die Stellungnahme abgegeben werden. Zur Fachöffentlichkeit gehören alle an der Interoperabilität im Gesundheitswesen interessierten Personen, die sich auf vesta-gematik.de entsprechend registriert haben.

2.2 Entwürfe der gematik, Stellungnahmen (Abs. 2, 3)

 

Rz. 4

Die Entwürfe der gematik (Abs. 1) werden auf vesta-gematik.de veröffentlicht (Abs. 2 Satz 1). Dazu wird der Hinweis gegeben, dass die Fachöffentlichkeit dort ihre Stellungnahmen abgeben kann (Abs. 2 Satz 2). Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf vesta-gematik.de veröffentlicht (Abs. 3). Veröffentlicht werden nur Stellungnahmen, die den Anforderungen nach der Geschäfts- und Verfahrensordnung des Interoperabilitätsverzeichnisses entsprechen:

  • Die Stellungnahmen sind in deutscher Sprache abzufassen und immer über den zur Verfügung gestellten passwortgeschützten Zugang zum Interoperabilitätsverzeichnis abzugeben.
  • Die Stellungnahmen müssen bei der gematik in der vorgegebenen Frist eingehen. Diese gibt die gematik zusammen mit der Veröffentlichung ihres Entscheidungsentwurfes bekannt.
  • Die Stellungnahmen dürfen keine sachfremden Einlassungen enthalten. Dazu zählen Einlassungen, die objektiv nicht mehr als eine Würdigung des Entscheidungsvorschlags der gematik vor dem Hintergrund einer Bewertung der Interoperabilität des gegenständlichen Standards, Profils oder Leitfadens zu beurteilen sind. Die gematik behält sich vor, Stellungnahmen um objektiv sachfremde Einlassungen zu kürzen.

2.3 Berücksichtigung der Stellungnahmen (Abs. 4)

 

Rz. 5

Die Stellungnahmen sind angemessen zu berücksichtigen (Satz 1). Dabei berücksichtigt die gematik insbesondere die Anforderungen an elektronische Informationstechnologien, die die Interoperabilität sowie einen standardkonformen nationalen und internationalen Austausch von Daten und Informationen betreffen (Satz 2).

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