Rz. 2

Die Fachöffentlichkeit ist bei Festlegungen, Bewertungen und Empfehlungen zu beteiligen. Zur Fachöffentlichkeit gehören alle, die an der Interoperabilität im Gesundheitswesen interessiert sind (Geschäfts- und Verfahrensordnung des Interoperabilitätsverzeichnisses der gematik, Punkt 4, Fachöffentlichkeitsbeteiligungsverfahren, www.vesta-gematik.de/geschaefts-und-verfahrensordnung; abgerufen: 18.9.2022). Die entsprechenden Entwürfe sowie dazu eingehende Stellungnahmen werden im Interoperabilitätsverzeichnis veröffentlicht (www.vesta-gematik.de/standards). Die Stellungnahmen sind bei den Entscheidungen der Gesellschaft für Telematik (gematik) angemessen zu berücksichtigen. Um zur Fachöffentlichkeit zu gehören, ist eine Registrierung auf www.vesta-gematik.de/standards erforderlich. Damit geht die Möglichkeit einher, Stellungnahmen abzugeben.

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