2.1 Expertenpool (Abs. 1)

 

Rz. 3

Die gematik benennt Experten, die über Fachwissen im Bereich der Gesundheitsversorgung und im Bereich der Informationstechnik und Standardisierung im Gesundheitswesen verfügen (Satz 1). Um die notwendige Fachexpertise sowohl beim Aufbau, der Pflege und der Weiterentwicklung des Interoperabilitätsverzeichnisses als auch bei der Aufnahme von Informationen einzubeziehen, bildet die gematik einen Expertenpool (BT-Drs. 18/5293 S. 54). Der Expertenpool (www.vesta-gematik.de/experten; abgerufen 17.9.2022) ist kein festes Gremium mit eigener Geschäftsordnung, sondern bildet jeweilige Anforderungen flexibel ab. Das Beteiligungsverfahren ist in der Geschäfts- und Verfahrensordnung des Interoperabilitätsverzeichnisses der gematik (www.vesta-gematik.de/fileadmin/user_upload/Redaktionelle_Inhalte/gemGVO_vesta_V2.0.0.pdf, Stand 20.6.2018; abgerufen: 17.9.2022) geregelt.

 

Rz. 4

Die Experten geben ihre Bewertung eigenständig ab und können der gematik darüber hinaus Empfehlungen zur Pflege und Weiterentwicklung des Verzeichnisses geben (Satz 2). Die gematik hat die Empfehlungen in ihre Entscheidungen einzubeziehen (Satz 3). Dazu ist auch eine Begründung erforderlich, wenn einer Empfehlung nicht gefolgt wird.

2.2 Repräsentative Auswahl (Abs. 2)

 

Rz. 5

Die Experten sind aus folgenden Gruppen auszuwählen (BT-Drs. 19/14867 S. 99):

  • Anwender informationstechnischer Systeme (z. B. Leistungserbringer, Vertreter der Leistungserbringerorganisationen oder Vertreter von deren Fachgesellschaften, Krankenkassen),
  • für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgebliche Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen,
  • Bundesländer (z. B. Vertreter von Landesdatenschutzbehörden),
  • fachlich betroffene Bundesbehörden (z. B. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit),
  • fachlich betroffene nationale und internationale Standardisierungs- und Normungsorganisationen (z. B. das Deutsche Institut für Normung),
  • fachlich betroffene Fachgesellschaften,
  • Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen.

Das Beteiligungsverfahren regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung des Interoperabilitätsverzeichnisses der gematik, Punkt 3.2 (vgl. Rz. 3).

2.3 Kostenerstattung (Abs. 3)

 

Rz. 6

Den Experten werden ihre Kosten durch die gematik erstattet. Einzelheiten ergeben sich aus der Richtlinie zur Auslagenerstattung für Experten des Interoperabilitätsverzeichnisses der gematik, Stand: 30.3.2017, www.vesta-gematik.de/fileadmin/user_upload/Redaktionelle_Inhalte/gemRL_Auslagen_vesta_V1.0.0.pdf, Stand 30.3.2017; abgerufen: 17.9.2022).

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