Rz. 2

Interoperabilität beschreibt die Fähigkeit eines Systems, Gerätes oder einer Anwendung bei vergleichbarer Systemumgebung mit anderen Systemen, Geräten oder Programmen desselben Standards zu kommunizieren (www.dev-insider.de/was-ist-interoperabilitaet-a-957439; abgerufen: 5.5.2021). Das zentrale Verzeichnis der gematik enthält neben IT-Standards und Telemedizinprojekten elektronische Anwendungen mit neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz, Big Data und Blockchain sowie europäische Aktivitäten, Begriffsdefinitionen und agierende Organisationen (www.ina.gematik.de). Als interoperabel hinsichtlich der Aufnahme in andere digitale Verzeichnisse gelten alle Festlegungen von Inhalten der elektronischen Patientenakte sowie die im Verzeichnis nach § 385 (alt: § 291e) empfohlenen Standards und Profile (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung v. 8.4.2020, BGBl. I S. 768). Das Interoperabilitätsverzeichnis stellt Transparenz über die technischen und semantischen Standards, Profile und Leitfäden für die informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen her. Es fördert mithin die Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen (Deprins, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 385 Rz. 24).

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