Rz. 5
Versicherte erhalten eine Impfdokumentation, die u. a. Hinweise auf zweckmäßiges Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen und auf mögliche Entschädigungsansprüche enthält (§ 22 Abs. 3 IfSG). Die gematik hat zu prüfen, inwieweit die Vorgaben in der elektronischen Patientenakte umgesetzt werden können. Der Auftrag ist nicht fristgebunden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen