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Die gematik prüft auf der Grundlage der von ihr veröffentlichten Prüfkriterien, ob die Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur funktionsfähig und interoperabel sind (Satz 1; gematik, Hinweise zur Zulassung, https://fachportal.gematik.de, abgerufen: 8.1.2021). Die Sicherheit wird durch eine Sicherheitszertifizierung nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgewiesen (Satz 2). Das BSI entwickelt dazu geeignete Prüfvorschriften (www.bsi.bund.de >Publikationen). Die gematik kann mit dem BSI eine andere Form des Nachweises festlegen (Satz 3, 4). Die Vorgaben für Sicherheitsnachweise neben Sicherheitszertifizierungen im engeren Sinne können auch andere Prüfungen und Teilnachweise vorgeben, die zu Gesamtprüfungen komplexer Dienste und Teilinfrastrukturen der Telematikinfrastruktur zusammengefasst werden können (Satz 5). Soweit von dem Erfordernis einer Sicherheitszertifizierung abgewichen wird, ist eine alternative Form des Sicherheitsnachweises im Einvernehmen mit dem BSI festzulegen (BT-Drs 19/18793, S. 106). Die gematik veröffentlicht eine Liste mit den zugelassenen Komponenten und Diensten (https://fachportal.gematik.de/zulassungen).

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