Rz. 5
Die gematik oder die von ihr beauftragten Organisationen veröffentlichen
- die fachlichen und sachlichen Voraussetzungen, die für die Verfügbarkeit und Sicherheit der Betriebsleistungen erfüllt sein müssen sowie
- eine Liste mit den zugelassenen Anbietern.
Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Die Veröffentlichung der erforderlichen Informationen im Internet (z.B. auf www.gematik.de) ist ausreichend. Die gematik verfährt entsprechend (www.fachportal.gematik.de/zulassungs-bestaetigungsuebersichten; abgerufen am 5.9.2022).
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