Rz. 5

Die gematik oder die von ihr beauftragten Organisationen veröffentlichen

  • die fachlichen und sachlichen Voraussetzungen, die für die Verfügbarkeit und Sicherheit der Betriebsleistungen erfüllt sein müssen sowie
  • eine Liste mit den zugelassenen Anbietern.

Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Die Veröffentlichung der erforderlichen Informationen im Internet (z.B. auf www.gematik.de) ist ausreichend. Die gematik verfährt entsprechend (www.fachportal.gematik.de/zulassungs-bestaetigungsuebersichten; abgerufen am 5.9.2022).

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