Rz. 1

Die Rechtsvorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt worden. Ausschlaggebend dafür waren die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 151/1584), denen der Bundestag mit Gesetzesbeschluss v. 26.9.2003 (BR-Drs. 675/03) gefolgt war. Im ursprünglichen Gesetzentwurf zum GMG war die Vorschrift nicht enthalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge