Beim Verkauf durch eine minderjährige Person ist es umgekehrt: das Erfüllungsgeschäft

  • in Bezug auf das Geld ist rechtlich vorteilhaft und
  • in Bezug auf die Sneaker ist es rechtlich nachteilig.

Der Käufer kann kein Eigentum an den Sneakern erlangen. Die minderjährige Person hat nach § 985 BGB einen Anspruch auf Herausgabe. Sie darf das Geld aber auch nicht behalten. Der Käufer hat nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB einen Anspruch auf Herausgabe.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge