Rz. 1152

Die Kommission hatte am 6.2.2014 im Rahmen der verstärkten Bekämpfung des Steuerbetrugs das Verfahren zur Aufnahme von Verhandlungen mit Russland und Norwegen über Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der MwSt eingeleitet. Das übergeordnete Ziel dieser Vereinbarungen bestand darin, einen Rahmen für die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs und bei der Beitreibung der geschuldeten MwSt in jedem Land zu schaffen.

 

Rz. 1153

Die Initiative der EU-Kommission hat zu der vom Rat am 5.12.2017 angenommenen Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der MwSt[1] geführt. Damit soll ein Rahmen für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Union und Norwegen festgelegt werden.

[1] Vgl. Ratsdokument 14390/17 v. 28.11.2017, abrufbar unter http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14390-2017-INIT/en/pdf; vgl. auch Beschluss (EU) 2017/2381 des Rates v. 5.12.2017, ABl. EU 2017 Nr. L 340/ 4.

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