Rz. 1100

Im Zuge ihres Arbeitsprogramms mit einem Zeitplan für Vorschläge zur Einführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems in der EU hatte die EU-Kommission dem Rat am 17.6.1998 einen neuen Vorschlag zur Harmonisierung des Vorsteuerabzugsrechts[1] zugeleitet, der sich in zwei Komplexe aufteilte. Dieser Vorschlag war jedoch aufgrund eines neuen Ansatzes wieder zurückgezogen worden.[2] Der Richtlinienvorschlag v. 17.6.1998 sah im ersten Teil die Abschaffung des Vorsteuervergütungsverfahrens gegenüber EU-Unternehmern nach der 8. EG-Richtlinie[3] vor. Der zweite Teil schlug die immer noch ausstehende Harmonisierung des Vorsteuerabzugsrechts für bestimmte Ausgaben vor.

[1] BR-Drs. 668/98.
[2] ABl. EU 2006 Nr. C 64/3.

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