Rz. 1001

Nach Art. 402 Abs. 1 MwStSystRL soll die Übergangsregelung durch eine endgültige Regelung abgelöst werden. Der Rat hat sich jedoch noch nicht auf ein endgültiges Konzept verständigt.[1]

[1] Zu dem Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel vgl. Abschn. 6.3.

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