Rz. 377

Die Sonderregelungen in diesem Bereich sind ab 1.7.2021 in den Art. 358 bis 369zc MwStSystRL festgelegt. Diese Regelungen werden ergänzt durch die Art. 57a bis 63d MwSt-DVO.[1]

[1] Vgl. hierzu Abschn. 4.27.

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