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Der Gesamtumsatz, auf dem die Kleinunternehmergrenze nach § 19 Abs. 1 UStG basiert, enthält nicht steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG und steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis h UStG, wenn sie Hilfsumsätze sind. Zum Gesamtumsatz zählen daher auch Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis h UStG, wenn sie keine Hilfsumsätze sind.

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