Rz. 116

Unter Nr. 22 der Anlage 1 fällt nur Nickel in Rohform, das sind nicht legiertes Nickel und Nickellegierungen (Position 7502 des Zolltarifs). Nickel in Rohform kommt gewöhnlich in Form von Rohblöcken (Ingots), Masseln, Pellets, Würfeln, Rondellen, Briketts, Kugeln, Körnern, Kathoden oder in anderen Formen der elektrolytischen Abscheidung vor. Diese Primärformen werden meist bei der Herstellung von legierten Stählen, von Nichteisenmetalllegierungen oder von bestimmten chemischen Erzeugnissen eingesetzt. Einige dieser Formen werden auch in Titankörbchen beim Vernickeln oder bei der Herstellung von Nickelpulver verwendet. Nicht dazu gehören Pulver und Flitter aus Nickel (Poition. 7504).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge