Rz. 9
Steuerfrei sind nur die Leistungen der
- Medizinischen Dienste[1] und
- des Medizinischen Dienstes Bund.[2]
Rz. 10
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD – früher auch als Vertrauensärztlicher Dienst - VäD – bekannt) ist nach § 278 SGB V in jedem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet.
Rz. 11 einstweilen frei
Rz. 12
Der Medizinische Dienst Bund besteht als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder des Medizinischen Dienstes Bund sind die Medizinischen Dienste (in den Bundesländern).[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen