Rz. 9

Steuerfrei sind nur die Leistungen der

  • Medizinischen Dienste[1] und
  • des Medizinischen Dienstes Bund.[2]
 

Rz. 10

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD – früher auch als Vertrauensärztlicher Dienst - VäD – bekannt) ist nach § 278 SGB V in jedem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet.

Rz. 11 einstweilen frei

 

Rz. 12

Der Medizinische Dienst Bund besteht als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder des Medizinischen Dienstes Bund sind die Medizinischen Dienste (in den Bundesländern).[3]

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