MDS ist jetzt Medizinischer Dienst Bund
Der Medizinische Dienst Bund koordiniert die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste in den Ländern, fördert deren Zusammenarbeit und vertritt ihre Interessen auf Bundesebene. Neu ist die Aufgabe, Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Diese dienen der bundesweit einheitlichen Begutachtung der Versicherten, wenn es z. B. um die Feststellung des Pflegegrads oder um Leistungen der Krankenversicherung geht. Zu den zentralen Aufgaben gehört weiterhin die Beratung der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene, insbesondere des GKV-Spitzenverbandes.
Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund
Dem paritätisch mit Frauen und Männern besetzten Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund gehören ehrenamtliche Mitglieder aus der Selbstverwaltung der Krankenkassen und ihrer Verbände, Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten- und Betroffenenorganisationen sowie Mitglieder aus Ärzteschaft und Pflegeberufen an.
„Mit der Errichtung des Medizinischen Dienstes Bund ist die Neuaufstellung des Medizinischen Dienstes erfolgreich abgeschlossen. Zusammen mit den Medizinischen Diensten in den Ländern werden wir unsere Rolle als kompetenter Partner der Kranken- und Pflegeversicherung engagiert wahrnehmen. Wir setzen auf Akzeptanz durch unsere fachliche Unabhängigkeit und transparentes Handeln für ein solidarisches Gesundheitswesen“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.
Neue Website
Mit der Umfirmierung ändern sich das Logo und der Außenauftritt des Medizinischen Dienstes Bund. Im Zuge des Namenswechsels werden die Adressen für Internet und E-Mail umbenannt: Die neue Internetseite ist erreichbar unter www.md-bund.de. E-Mail-Adressen erhalten die Endung @md-bund.de. Die bisherigen Adressen sind übergangsweise weiterhin gültig, sodass die Erreichbarkeit gewährleistet ist.
Hintergrund
Mit dem MDK-Reformgesetz - dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ - das am 1.1.2020 in Kraft getreten ist, wurden der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und der MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) organisatorisch neu aufgestellt und einheitlich in Körperschaften öffentlichen Rechts umgewandelt. Die Medizinischen Dienste in den Ländern wurden bereits zum 30.6.2021 umbenannt; danach erfolgte die Errichtung des Medizinischen Dienstes Bund in Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern. Mit der Reform wurde die fachliche Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes gestärkt. Zudem erhielt der Medizinische Dienst neue Aufgaben im Bereich der Krankenhausprüfungen.
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
905
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
899
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
320
-
Neue Arbeitsverhältnisse
243
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
233
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
198
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
196
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
168
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
165
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
142
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
30.06.2026
-
Mittagspause im Homeoffice – wann greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?
30.06.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
30.06.2026
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
26.06.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2026
25.06.2026
-
Kein Entzug der eGK bei ruhenden Leistungsansprüchen
24.06.2026
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
15.06.2026
-
Apothekenreform passiert den Bundesrat
15.06.2026
-
Bundesrat kritisiert Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze
12.06.2026
-
Heilmittel-Report 2026: Steigende Kosten bei unbekannter Qualität
11.06.2026