MDK-Reformgesetz auf dem Weg
Zwei große Ziele verfolgt das MDK-Reformgesetz: Mehr Unabhängigkeit für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und weniger Prüfverfahren von Krankenhausabrechnungen. Derzeit ist nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes jede zweite geprüfte Krankenhausabrechnung fehlerhaft.
MDK-Reform 2020: Neue Organisationsstruktur von MDK und MDS
Die Reformpläne sehen vor, sowohl den MDK als auch den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) organisatorisch neu aufzustellen. Bislang sind die MDK Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Nach dem MDK-Reformgesetz soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen zu einer eigenständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst" (MD) werden. Auch der MDS wird vom GKV-Spitzenverband gelöst und zum MD Bund, der künftig die Richtlinien der Arbeit festlegt. Die MD werden zu Mitgliedern des MD Bund.
Medizinischer Dienst: Geänderte Zusammensetzung
In den Verwaltungsräten der MD sind künftig auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vorgesehen. Hauptamtlich bei Krankenkassen und deren Verbänden Beschäftigte dürfen nicht mehr in den Verwaltungsrat des MDK oder MDS gewählt werden.
Bisher aufwändige Prüfungen der Krankenhausabrechnungen
Aktuell sind die Krankenhausabrechnungsprüfungen, die der MDK im Auftrag der Krankenkassen durchführt, Anlass für zahlreiche Streitigkeiten. Das liegt zum einen daran, dass unterschiedliche Auffassungen über zutreffende Kodierung und Abrechnungen sowie über erforderliche Behandlungsdauer von Patienten bestehen. Zudem steigen die Prüfquoten kontinuierlich an. Die Krankenhausabrechnungsprüfungen machen derzeit einen großen Teil der Tätigkeit des MDK aus. In den Krankenhäusern wird durch den Zeit- und Verwaltungsaufwand bei Prüfungen Personal gebunden, das bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten fehlt. Anreize für eine regelkonforme Abrechnung in den Krankenhäusern bestehen andererseits nicht.
Krankenhaus: Richtige Abrechnung wird künftig belohnt
Mit dem MDK-Reformgesetz will die Bundesregierung diese Probleme angehen und Anreize für die korrekte Abrechnung schaffen. Krankenhäuser, die ordentlich abrechnen, sollen künftig mit niedrigem Prüfaufwand belohnt werden. Um dies zu verwirklichen, sieht das MDK-Reformgesetz ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus vor, die den Umfang der MD-Prüfungen begrenzt. Ab dem Jahr 2021 soll die Höhe der quartalsbezogenen Prüfquote von dem Anteil der korrekten Abrechnungen eines Krankenhauses abhängig sein: Ein hoher Anteil korrekter Rechnungen führt damit zu einer niedrigen Prüfquote. Umgekehrt ist die Folge zahlreicher regelwidriger Abrechnungen eine höhere Prüfquote. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert.
Weitere Änderungen
Unnötigen Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung sollen künftig vermieden werden. Der Katalog für sogenannte „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe" wird erweitert, um mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern zu nutzen. Nicht mehr zulässig ist künftig die Aufrechnung von Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser.
Hinweis: Das Bundeskabinett hat das MDK-Reformgesetz am 17.7.2019 beschlossen. Es soll am 1.1.2020 in Kraft treten. Es bedarf laut Gesundheitsministerium nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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