Rz. 21

Die Regelung des § 23 UStG ist mit Art. 281 MwStSystRL[1] zu vereinbaren. Nach dieser Regelung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen für Kleinunternehmer treffen, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung und Steuererhebung führen. Allerdings dürfen diese Maßnahmen nicht zu einer Steuerermäßigung führen.

 

Rz. 22

Die Voraussetzungen sind mit den Regelungen des § 23 UStG erfüllt. Regelungsgehalt der Vorschrift sind eine Vereinfachung der Besteuerung und eine Entlastung kleinerer Unternehmer von den Aufzeichnungsvorschriften des Gesetzes. Die Vorgabe, dass die Regelung nicht zu einer Steuerermäßigung führen darf, ist von der Seite des Gesetzgebers durch § 23 Abs. 2 UStG umgesetzt worden, da hiernach die Festsetzung der Durchschnittssätze nicht zu einer Steuer führen darf, die wesentlich von der Steuer abweicht, die sich bei Anwendung der Grundregelungen des Gesetzes ergeben würde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge