Rz. 18
Gegen § 12 Abs. 1 UStG sind nach Einführung der MwSt in Deutschland mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Sie richten sich gegen die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes
- auf bestimmte gewerbliche Dienstleistungen,
- auf die Umsätze von Schallplatten,
- auf die Lieferungen von Kundenzeitschriften,
- auf die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr,
- auf die Umsätze von bestimmten Kunstgegenständen.
Weitere Verfassungsbeschwerden waren gegen die Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes von 15 auf 16 % zum 1.4.1998 und von 16 auf 19 % zum 1.1.2007 gerichtet.
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