Rz. 75
§ 190 ZPO enthält eine Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung des Bundesministeriums der Justiz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellungsformulare. Die Verordnung ist als ZustellungsvordruckeVO v. 12.2.2002[1] ergangen und zuletzt am 23.4.2004[2] geändert worden.
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