Rz. 1
§ 9 Abs. 2 Satz 3 VwZG wurde neu gefasst mit Wirkung ab 18.12.2008.[1] § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 3 VwZG wurden geändert und § 9 Abs. 3 Satz 7 VwZG wurden mit Wirkung ab 3.5.2011 eingefügt durch das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 28.4.2011.[2]
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