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Von der bzw. den Bundeskassen sind alle Kassenaufgaben im Zusammenhang mit der Annahme und der Leistung von Zahlungen für den Bund von und für Stellen innerhalb oder außerhalb der Bundesverwaltung wahrzunehmen. Ausgenommen ist nur die Erhebung von dem Bund zukommenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Die Bundeskassen sind bei den Bundesfinanzdirektionen zu errichten. Die Kassenaufgaben können für mehrere Bundesfinanzbezirke bei einer Bundesfinanzdirektion konzentriert werden. In einem solchen Fall kann es mehrere Bundeskassen bei einer Bundesfinanzdirektion geben. Außerdem besteht die Möglichkeit, Teile der Kassengeschäfte auf eine andere Bundesfinanzdirektion zu übertragen.

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