Rz. 16
§ 373 Abs. 1 AO erfasst auch verbotswidrige Verbringungshandlungen, die gegen Monopolvorschriften verstoßen. Seit Aufhebung des Einfuhrverbots nach § 3 BranntwMonG hat § 373 Abs. 1 AO insoweit keinen Anwendungsbereich mehr.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen